Hochrisiko
Art. 6–7 + Anhang III EU AI Act

Hochrisiko-KI: Die strengste erlaubte Risikoklasse im EU AI Act

Hochrisiko-KI-Systeme sind erlaubt – aber nur unter strengen Auflagen. Sie betreffen sensible Bereiche wie HR, Bildung, Kreditvergabe und kritische Infrastruktur. Hier erfahren Sie, was als hochriskant gilt und welche Pflichten entstehen.

Was gilt als hochriskant?

Ein KI-System gilt als hochriskant, wenn es entweder:

  • Ein Produkt oder eine Sicherheitskomponente ist, das unter bestehende EU-Produktsicherheitsgesetze fällt (Anhang I)
  • In einem der 13 Bereiche von Anhang III eingesetzt wird (Biometrie, Infrastruktur, Bildung, HR, Finanzen, Strafverfolgung, Migration, Justiz und mehr)

Pflichten für Hochrisiko-KI

Anbieter müssen umfangreiche Anforderungen erfüllen:

  • Risikomanagementsystem (Art. 9)
  • Daten-Governance (Art. 10)
  • Technische Dokumentation (Art. 11)
  • Protokollierung (Art. 12)
  • Transparenz für Betreiber (Art. 13)
  • Menschliche Aufsicht (Art. 14)
  • Genauigkeit und Robustheit (Art. 15)
  • Konformitätsbewertung + CE-Kennzeichnung
  • Registrierung in EU-KI-Datenbank

Fristen

Die meisten Hochrisiko-Anforderungen gelten ab 2. August 2026. Für Hochrisiko-KI, die in sicherheitskritischen Produkten (Anhang I) eingesetzt wird, gilt eine Übergangsfrist bis August 2027.

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